Dr. med.
Robert Maiwald
Facharzt für
Humangenetik

Genetische
Beratung Molekulargenetik Zytogenetik

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Institut für Klinische Genetik Bonn
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Tel. 0228-9696867-0
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Medizinisches Versorgungszentrum für Laboratoriumsmedizin, Mikrobiologie und Humangenetik
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Tel. 02161-8194-0
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Sprechstunden nach Vereinbarung

 

quad.gif (814 Byte)  Häufige Fragen zur humangenetischen Praxis

Wie erhalte ich einen Termin für eine genetische Beratung bei Ihnen? Am einfachsten durch einen Telefonanruf in der Praxis. Termine sind in der Regel etwa im Zeitraum von 2-3 Wochen verfügbar. Falls unsere Praxis zu weit entfernt von Ihrem Wohnort ist, können Sie auch auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Humangenetik einen Humangenetiker in Ihrer Nähe ausfindig machen.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine genetische Beratung? Ja, die Beratung erfolgt als Kassenleistung auf Überweisung oder auf Rechnung bei Privatpatienten / Selbstzahlern. Als Kassenpatient bitte einen gelben Überweisungsschein (Nr. 6) mit Text "Humangenetische Beratung" und Kreuz bei "Weiterbehandlung" mitbringen. Kassenpatienten können anstatt Überweisungsschein auch 10 EURO Praxisgebühr entrichten.

Was ändert sich für genetisch-diagnostische Leistungen mit Inkrafttreten des neuen Gendiagnostikgesetztes? Genetische Diagnostik setzt mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 grundsätzlich das Einverständnis der/des zu Testenden voraus, welches schriftlich dokumentiert werden muss. Die/der zu Testende muss außerdem angeben, ob und wie lange seine Testergebnisse und die Probe aufbewahrt werden sollen. Zur Zeit werden in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Humangenetiker Nordrhein entsprechende Formulare entworfen. Diese werden dann rechtzeitig an alle Ärzte verschickt.

Zu beachten ist, dass dieses Gesetz auch für die gängige Diagnostik, etwa Faktor V Leiden, molekulargenetische HLA-Typisierungen und die genetische Diagnostik der Hämochromatose, gilt.

Mein (Haus-)Arzt will mir Blut für eine genetische Diagnostik abnehmen. Welches Blutröhrchen muss er dabei nehmen? Das hängt von der Untersuchungsmethode ab und kann dem Anforderungsformular entnommen werden. Die Daumenregel ist: Bei der Untersuchung der Chromosomen immer Heparin-Blutröhrchen (ohne Kügelchen) benutzen, bei molekulargenetischen Untersuchungen immer EDTA-Röhrchen. Es sollten jeweils 5-7,5 ml Blut auf dem normalen Postweg an uns geschickt werden. Eine Kühlung der Proben ist nicht nötig.

Als Kassenarzt möchte ich eine genetische Untersuchung bei Ihnen durchführen lassen. Belastet das mein Praxisbudget? Nein, die gesamte genetische Diagnostik belastet prinzipiell nicht das Budget der einsendenden Kassenärzte. Humangenetische Leistungen einschließlich genetische Beratungen werden i.d.R. nach Kapitel 11 des EBM abgerechnet, so dass keine Budgetbelastung auftritt. Pränatalmedizinische Untersuchungen / Beratungen als Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge belasten ebenfalls nicht das Budget. Wichtig ist aber, dass der einsendende Arzt immer klinische Angaben (Indikation) zu der Untersuchung beifügt.

Ich will ein Abstammungsgutachen (Vaterschaftstest) erstellen lassen. Wie geht das vor sich? Optimal sind als Untersuchungsmaterial sog. EDTA-Blutproben oder Rachenabstriche. Meist reicht die Untersuchung der zwei zu vergleichenden Personen, z.B. möglicher Vater + Kind. Eine noch höhere Sicherheit erreicht man, wenn auch die Mutter des Kindes untersucht wird. Das Material kann bei uns abgenommen werden; alternativ können Sie es auch selbst abnehmen (Rachenabstrich). Abstrichstäbchen und die benötigten Formulare werden von uns auf Anfrage versand (Tel. 02161-8194-0). Anmerkung: Die Kosten für ein Abstammungsgutachten werden nicht von den Kassen übernommen. Die Preise können telefonisch erfragt werden.

Ich habe eine Erkrankung, bin mir aber nicht sicher, ob dabei die Genetik eine Rolle spielt. Kann diese Erkrankung bei meinen Nachkommen wieder auftreten? Das hängt von der genauen Art der Erkrankung ab. Am sinnvollsten ist es, wenn Sie kurz telefonisch oder per Email anfragen. Wichtig ist, dass Sie dabei die genaue Diagnose (Name der Erkrankung) angeben können. Falls ein genetischer Einfluss möglich ist, sollten Sie einen Termin in einer genetischen Beratungssprechstunde in Anspruch nehmen. Dann kann auch das Wiederholungsrisiko für Nachkommen berechnet werden.

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