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Häufige
Fragen zur humangenetischen Praxis
Wie
erhalte ich einen Termin für eine genetische Beratung
bei Ihnen? Am einfachsten
durch einen Telefonanruf in der Praxis. Termine sind in der Regel etwa
im Zeitraum von 2-3 Wochen verfügbar. Falls unsere
Praxis zu weit entfernt von Ihrem Wohnort ist, können
Sie auch auf der Homepage der
Deutschen Gesellschaft für Humangenetik einen
Humangenetiker in Ihrer Nähe ausfindig
machen.
Übernimmt
meine Krankenkasse die Kosten für eine genetische
Beratung? Ja, die Beratung erfolgt als
Kassenleistung auf Überweisung oder auf Rechnung bei
Privatpatienten / Selbstzahlern. Als Kassenpatient bitte
einen gelben Überweisungsschein (Nr. 6)
mit Text "Humangenetische Beratung"
und Kreuz bei "Weiterbehandlung" mitbringen. Kassenpatienten können
anstatt Überweisungsschein auch 10 EURO
Praxisgebühr entrichten.
Was ändert sich für genetisch-diagnostische Leistungen mit Inkrafttreten des neuen Gendiagnostikgesetztes? Genetische Diagnostik setzt mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes
am 01.02.2010 grundsätzlich das Einverständnis der/des zu
Testenden voraus, welches schriftlich dokumentiert werden muss. Die/der
zu Testende muss außerdem angeben, ob und wie lange seine
Testergebnisse und die Probe aufbewahrt werden sollen. Zur Zeit werden
in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Humangenetiker Nordrhein
entsprechende Formulare entworfen. Diese werden dann rechtzeitig an
alle Ärzte verschickt.
Zu
beachten ist, dass dieses Gesetz auch für die gängige
Diagnostik, etwa Faktor V Leiden, molekulargenetische HLA-Typisierungen
und die genetische Diagnostik der Hämochromatose, gilt.
Mein
(Haus-)Arzt will mir Blut für eine genetische
Diagnostik abnehmen. Welches Blutröhrchen muss
er dabei nehmen? Das hängt von
der Untersuchungsmethode ab und kann dem
Anforderungsformular entnommen werden. Die Daumenregel ist: Bei
der Untersuchung der Chromosomen immer Heparin-Blutröhrchen
(ohne Kügelchen)
benutzen, bei molekulargenetischen Untersuchungen immer
EDTA-Röhrchen. Es sollten jeweils 5-7,5 ml Blut
auf dem normalen Postweg an uns geschickt werden. Eine
Kühlung der Proben ist nicht nötig.
Als
Kassenarzt möchte ich eine genetische Untersuchung
bei Ihnen durchführen lassen. Belastet das mein
Praxisbudget? Nein, die gesamte genetische
Diagnostik belastet
prinzipiell nicht
das Budget der einsendenden Kassenärzte. Humangenetische
Leistungen einschließlich genetische Beratungen werden i.d.R. nach
Kapitel 11 des EBM abgerechnet, so dass keine Budgetbelastung auftritt.
Pränatalmedizinische Untersuchungen / Beratungen als Bestandteil
der Mutterschaftsvorsorge belasten ebenfalls nicht das Budget. Wichtig
ist aber, dass der einsendende Arzt immer klinische Angaben
(Indikation) zu der Untersuchung beifügt.
Ich will ein
Abstammungsgutachen (Vaterschaftstest) erstellen lassen.
Wie geht das vor sich? Optimal sind als Untersuchungsmaterial
sog. EDTA-Blutproben oder Rachenabstriche. Meist reicht die
Untersuchung der zwei zu vergleichenden
Personen, z.B. möglicher Vater + Kind.
Eine noch höhere Sicherheit erreicht
man, wenn auch die Mutter des Kindes
untersucht wird. Das Material kann bei uns abgenommen werden; alternativ
können Sie es auch selbst abnehmen
(Rachenabstrich). Abstrichstäbchen und
die benötigten Formulare werden von uns auf Anfrage
versand (Tel. 02161-8194-0). Anmerkung: Die Kosten für ein Abstammungsgutachten
werden nicht von den Kassen übernommen. Die Preise
können telefonisch erfragt werden.
Ich habe eine
Erkrankung, bin mir aber
nicht sicher, ob dabei die Genetik eine Rolle spielt.
Kann diese Erkrankung bei meinen Nachkommen wieder
auftreten?
Das hängt von der genauen Art
der Erkrankung ab. Am sinnvollsten ist
es, wenn Sie kurz telefonisch oder per
Email anfragen. Wichtig ist, dass Sie dabei die genaue
Diagnose (Name der Erkrankung) angeben können.
Falls ein genetischer Einfluss möglich ist,
sollten Sie einen Termin in einer genetischen Beratungssprechstunde
in Anspruch nehmen. Dann kann auch das Wiederholungsrisiko
für Nachkommen berechnet werden.
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